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Bestellbedingugen

  1. INHALT UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN DER ONLINE-PLATTFORM (www.stair24.com)
    1. Die vorliegenden Bestellbedingungen (nachfolgend Bestellbedingungen) der Aru Grupp AS (Registernummer 10108425, mit dem Sitz in Rakvere tee 12, Hulja, Kadrina vald 45203, Lääne-Virumaa, Estland, nachfolgend auch Hersteller) gelten für alle Personen (nachfolgend auch Kunde oder Verbraucher), die die Online-Plattform unter www.stair24.com (nachfolgend auch Online-Plattform) nutzen, auf der Online-Plattform Waren bestellen oder unter anderem einen Kaufvertrag über den Kauf von Waren auf der Online-Plattform abschließen.
    2. STAIR24 ist eine Online-Plattform, wo der Hersteller auf Sonderbestellung Treppen und Treppendetails gemäß der vom Kunden getroffenen Auswahl und den eingegebenen Maße verkauft (nachfolgend Produkt).
    3. Bei der Regelung der gegenseitigen Beziehungen richten sich der Hersteller und der Kunde nach den Vereinbarungen in den Bestellbedingungen und in den Angelegenheiten, die nicht in den Bestellbedingungen geregelt sind, unter anderem nach dem Schuldrechtsgesetz und anderen in der Republik Estland geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften.
    4. Auf der Online-Plattform werden Produkte sowohl an natürliche (Verbraucher) als auch an juristische Personen (Geschäftskunde) verkauft. Ein Kunde, der eine natürliche Person ist, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Durch die Bestellungsaufgabe bestätigt der Kunde, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.
    5. Der Hersteller hat das Recht, im Interesse einer besseren und sichereren Nutzung der Online-Plattform STAIR24 diese Bestellbedingungen, die Preisliste und technische Informationen zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bestellbedingungen und der Preisliste treten am Tag der Veröffentlichung der jeweiligen Änderung oder Ergänzung in Kraft. Wenn der Kunde seine Bestellung vor Inkrafttreten der Änderungen der Bedingungen aufgegeben hat, werden auf das zwischen dem Kunden und dem Hersteller entstandene Rechtsverhältnis die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellungsaufgabe gültigen Bestellbedingungen angewandt, es sei denn, im Gesetz oder in den Bestellbedingungen ist es anders vorgesehen.
    6. Diese Webseite verwendet Cookies. Die verwendeten Cookies und Protokolle dienen nur statistischen Zwecken, um die Website und ihre Funktionalität zwecks Benutzerfreundlichkeit für Kunden zu optimieren. Sie können die Cookies jederzeit von Ihrem Computer löschen. Vorschrift über die Verwendung von Cookies ist zugänglich unter: Privacy Policy.
    7. Der vom Kunden angegebene Nachname, Vorname, Kontakttelefonnummer, E-Mail-Adresse, Lieferadresse und Postleitzahl (nachfolgend personenbezogene Daten) werden als vertrauliche Informationen behandelt und gemäß der Datenschutzrichtlinie verarbeitet, die hier eingesehen werden kann Privacy Policy.
  2. AUF DER ONLINE-PLATTFORM VERKAUFTE PRODUKTE, BESTELLUNG VON PRODUKTEN UND STORNIERUNG EINER BESTELLUNG
    1. Auf der Online-Plattform werden an den Kunden auf seine Sonderbestellung angefertigte Treppen und Treppenstücke aus Holz verkauft, die für den Hausgebrauch, in beheizten Innenräumen bestimmt sind, wo die Temperatur zwischen +10 und +30 ° C und die relative Luftfeuchtigkeit zwischen Rh = 25… 65% liegt.
    2. Die Produkte basieren auf Bestellungen und sind nicht auf Lager. Das Produkt wird in der Regel auf der Grundlage der Bestellung des Kunden am Standort des Herstellers hergestellt.
    3. Die auf der Online-Plattform angezeigten Bilder (einschließlich Fotos, 3D-Modelle und Zeichnungen) dienen nur zur Veranschaulichung und können vom tatsächlichen Produkt abweichen. Die Produktbeschreibungen sind möglicherweise nicht vollständig.
    4. Bei der Bestellung eines Produkts muss der Kunde alle auf der Webseite angezeigten Seiten 1-7 (Produktinformationen) und 8-11 (Dienstleistungen, Lieferung, Lieferzeit, Zahlungsmethode und Bestellübersicht) durchgehen. Das Ausfüllen der Informationsfelder auf der Seite für die Ausfertigung der Bestellung erfordert Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Ausfertigung der Bestellung richtige Angaben zu seiner Bestellung zu machen. Der Hersteller haftet nicht für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der Bestellung infolge der vom Kunden gemachten unrichtigen Angaben oder für egal welche sich daraus ergebende Folgen.
    5. Nach Bestellungsaufgabe auf der Online-Plattform werden die Bestellinformationen des Kunden von der Online-Plattform STAIR24 direkt an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb 1 (eines) Arbeitstags 50% des Gesamtbetrags der Bestellung als Vorauszahlung zu leisten. Wenn die Bestellung in Raten bezahlt wird, erfolgt die Zahlung gemäß dem Ratenkaufvertrag und dem Zeitplan. ACHTUNG! Jeder Ratenkauf ist eine finanzielle Verpflichtung. Lesen Sie vor dem Abschließen des Ratenkaufvertrags die Bedingungen der jeweiligen Dienstleistung und konsultieren Sie gegebenenfalls einen Sachverständigen.
    6. Der Hersteller sendet innerhalb 1 (eines) Arbeitstags nach Aufnehmen (Erhalt) der Produktmaße dem Kunden in Übereinstimmung mit Punkt 3 der Bestellbedingungen per E-Mail die korrigierte endgültige Bestellbestätigung, die eine maßstabsgetreue Zeichnung der ausgewählten Treppe und genaue technische Informationen enthält. Wenn die Messung der Treppen durch einen vom Kunden ausgewählten Messfachmann durchgeführt wird, hat der Kunde die korrekten Maße zusammen mit der Bestellungsaufgabe zu übermitteln, anschließend sendet der Hersteller innerhalb eines (1) Arbeitstags nach Eingang der Vorauszahlung oder nachdem der Hersteller per E-Mail die Bestätigung über das Abschließen des Ratenkaufvertrags durch den Kunden erhalten hat, per E-Mail an den Kunden die korrigierte endgültige Bestellbestätigung, die eine maßstabsgetreue Zeichnung der ausgewählten Treppe und genaue technische Informationen enthält. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestellbestätigung zu überprüfen und die Eignung mit seiner Bestätigung innerhalb eines (1) Arbeitstags an die Adresse sales@stair24.com zurückzusenden, damit der Hersteller den vereinbarten Lieferplan einhalten könnte.
    7. Der vom Hersteller auf der Online-Plattform zugesagte Preis und die Lieferzeit gelten nur, wenn die Punkte 2.5 und 2.6 der Bestellbedingungen erfüllt sind. Durch die Erfüllung dieser Punkte gilt es, dass zwischen dem Hersteller und dem Kunden ein Kaufvertrag im Sinne des Schuldrechtsgesetzes abgeschlossen wurde.
    8. Der Hersteller hat das Recht, die Bestellung und Rechnung des Kunden zu stornieren, wenn:
      1. die Vorauszahlung oder die Bestätigung über das Abschließen des Ratenkaufvertrags durch den Kunden nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Bestellungsaufgabe auf der Online-Plattform beim Hersteller eingegangen ist.
      2. der Kunde vom Ratenkaufvertrag zurücktritt;
      3. die Überprüfung der Bestelldaten des Kunden durch den Hersteller zeigt, dass es technisch nicht möglich ist, die Bestellung zu erfüllen. In diesem Fall wird der Hersteller die Vorauszahlung innerhalb von 3 Arbeitstagen an den Kunden zurücküberweisen;
      4. der Kunde hat die vom Hersteller gesendete Bestellbestätigung nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen bestätigt oder Kontakt aufgenommen, um neue Bedingungen zu vereinbaren. In diesem Fall wird der Hersteller die Vorauszahlung innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Stornierung der Bestellung durch den Hersteller an den Kunden zurücküberweisen. Der Hersteller hat das Recht, von der zurückzuerstattenden Vorauszahlung die Kosten für die Erstellung der Zeichnung abzuziehen, die im Maßstab der vom Kunden ausgewählten Treppe erstellt wurde und die 10% des Gesamtbetrags der Bestellung betragen.
    9. Nach Bestätigung der vom Hersteller gesendeten Bestellbestätigung und Eingang der Vorauszahlung vom Kunden ist es für die Parteien nicht möglich, die Bestellung zu stornieren oder zu ändern. Der Hersteller produziert alle Bestellungen gemäß dem Wunsch des Kunden, der Spezifikation und alle Bestellungen sind Sonderbestellungen. Somit hat der Kunde nach Abschließen des Kaufvertrags kein Rücktrittsrecht.
  3. PRODUKTMESSUNG
    1. Die Messung der Treppen wird von einem vom Hersteller entsandten oder vom Kunden ausgewählten professionellen Bauschreiner durchgeführt, der zusätzlich zu den erforderlichen Kompetenzen und Werkzeugen vollständige Informationen über die Normen und Anforderungen (Gesetzgebung) besitzt, die für die Treppen (einschließlich Treppendetails) am Standort des Objekts gelten.
    2. Wenn die Messung vom Vertreter des Herstellers durchgeführt wird, ist der Hersteller für die Messung verantwortlich und die Akzeptanz der erforderlichen Zugeständnisse aufgrund der Besonderheiten des Objekts wird vom Kunden schriftlich mit der Bestellbestätigung bestätigt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Treppenmaße den geltenden Gesetzen entsprechen und/oder Zugeständnisse aufgrund der Besonderheiten des Objekts akzeptiert werden.
    3. Die Treppe wird nach den kleineren Maßen der Treppenöffnung gemessen und hergestellt.
    4. Beim Messen der Treppe müssen die Wände mit den endgültigen Maßen und mindestens der Unterboden fertig sein. Die Wände und Fußböden müssen geglättet und die Ecken 90° sein.
    5. Wenn der Kunde die Messung beim Hersteller bestellt, verpflichtet der Kunde sich, dem Fachmann Zugang zum Objekt und einen sicheren Arbeitsbereich zu gewährleisten.
    6. Der Kunde muss an den Fachmann mindestens die folgenden Informationen übermitteln:
      • die Positionen der Konstruktionen in den Wänden, auf deren Grundlage der Fachmann entscheidet, ob die Treppe an den Wänden befestigt werden kann oder die Treppe auf Trägerpfosten projektiert wird;
      • die Positionen aller Kommunikationen, die im Montagebereich der Treppe liegen;
      • die endgültigen Höhenmaße der Fußböden, wenn diese zum Zeitpunkt der Messung noch nicht fertig sind.
    7. Die bei der Vermessung der Treppe getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich am Objekt ausgefertigt und die Daten in der Bestellbestätigung dargestellt, die die Grundlage für die Herstellung der Treppe bildet. Nach Bestätigung der Bestellung können keine Änderungen in den vereinbarten Bedingungen vorgenommen werden.
    8. Wenn sich bei der Vermessung der Treppe Entwurf und Parameter des Produkts ändern, so ändert sich auch der Preis des Produkts entsprechend. Dies wird in der Auftragsbestätigung berücksichtigt und bildet die Grundlage für die Fertigung der Treppe. Nach der Auftragsbestätigung können keine Änderungen an den vereinbarten Bedingungen mehr vorgenommen werden.
    9. Der Preis für die Treppenvermessung ist so berechnet, dass das Objekt bei einem Besuch gemessen wird. Wenn die Messung aufgrund des Objekts nicht in einem Durchgang durchgeführt werden kann und ein zusätzlicher Durchgang erfolgt, wird dem Kunden eine Rechnung für zusätzliche Arbeiten zur Zahlung vorgelegt.
  4. PRODUKTPREISE UND ZAHLUNG
    1. Alle auf der Online-Plattform angegebenen Produktpreise sind in Euro und beinhalten die Umsatzsteuer.
    2. Wenn der Kunde zusätzlich eine Transport-, Mess- und/oder Montagedienstleistung ausgewählt hat, werden die Preise der ausgewählten Dienstleistungen zum Preis des Produkts addiert, der auf der Online-Plattform im Warenkorb des Kunden berechnet und angezeigt wird.
    3. Die Bezahlung der Endsumme für das Produkt erfolgt vor Auslieferung der Ware bis zu dem in der Bestellbestätigung festgelegten Zahlungstermin. Das Eigentum an den Produkten geht nach der endgültigen Bezahlung für die Produkte über.
    4. Bei Verzögerung mit den vertraglichen Zahlungen hat der Hersteller das Recht, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes für jeden Kalendertag der Zahlungsverzögerung zu verlangen, jedoch nicht mehr als 100% des Gesamtpreises des bestellten Produkts und der bestellten Leistungen.
  5. LIEFERZEIT DES PRODUKTS, TRANSPORTBEDINGUNGEN.
    1. Die Lieferzeit des Produkts hängt von der Art des Produkts und der Komplexität des bestellten Produkts ab. Die Lieferzeit wird dem Kunden auf der Online-Plattform separat bei Komplettierung jeder Bestellung angezeigt. Die Lieferzeit ist verbindlich, wenn der Kunde den Zeitplan für die Bezahlung und für die mit der Bestellbestätigung verbundenen Tätigkeiten eingehalten hat.
    2. Die Lieferzeit wird mit wöchentlicher Genauigkeit bestimmt und das meint die Woche, in der der Kunde das Produkt erhält. Bei einer Bestellung mit Montagedienstleistung gilt als Lieferzeit die Woche, in der die Montag des Produkts am Objekt durchgeführt wird. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt bei Ankunft der Lieferung anzunehmen oder die Annahme des Produkts sicherzustellen.
    3. Während der Lieferzeit stellt der Hersteller das vom Kunden bestellte Produkt her und abhängig von den ausgewählten Dienstleistungen organisiert der Hersteller den Transport des Produkts vom Standort des Herstellers zum vom Kunden angegebenen Standort oder das Verladen im Werk des Herstellers.
    4. An den Kunden, der die Transportdienstleistung bestellt hat, werden die Produkte vom Hersteller selbst oder von einem von ihm bestellten Transportdienstleister geliefert.
    5. Eine spätere Änderung des in der Bestellung angegebenen Bestimmungsorts durch den Kunden kann nur in Absprache mit dem Hersteller und gegen eine zusätzliche Gebühr erfolgen, weil dies eine neue Bestellungsaufgabe bedingt.
    6. Alle Produkte, bei denen der Kunde als Zusatzleistung den Transport bestellt hat, sind ab dem Zeitpunkt der Übergabe vom Hersteller an den Beförderer bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden versichert.
    7. Im Falle eines Versicherungsereignisses während der Erbringung der Transportdienstleistung repariert der Hersteller das Produkt oder falls die Reparatur nicht möglich ist, ersetzt das Produkt oder die beschädigten Produktteile durch neue. Eine mit dem Versicherungsereignis verbundene Verzögerung gilt nicht als Vertragsverletzung durch den Hersteller, vorausgesetzt, dass das reparierte oder ersetzte Produkt den Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit erreicht, deren Frist ab dem Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsereignisses beginnt.
    8. Das Überschreiten der Lieferzeit gilt ebenfalls nicht als eine Vertragsverletzung durch den Hersteller, wenn die Verzögerung des Herstellers durch dritte Personen (darunter Transportdienstleister) oder Hindernisse bedingt ist, die der Hersteller nicht kontrollieren kann, z.B. Naturkatastrophen, Export- und Importverbot u.ä. höhere Gewalt.
    9. Das Produkt wird vom Beförderer an den Kunden zusammen mit dem Lieferschein übergeben. Die Übergabe des bestellten Produkts erfolgt bei Vorlage des Dokuments nur an den in der Bestellung angegebenen Kunden. Die Übergabe des Produkts an dritte Personen erfolgt nur, wenn der Kunde und der Hersteller dies zuvor schriftlich vereinbart haben.
    10. Vor der Unterzeichnung des Lieferscheins verpflichtet sich der Kunde, die Verpackung des Produkts zu überprüfen und bei deren äußeren Beschädigungen auf dem Lieferschein des Beförderers den jeweiligen Vermerk zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, Fotos vom Produkt mit beschädigter Verpackung aufzunehmen und die Fotos mit einer Erklärung unverzüglich an die E-Mail-Adresse sales@stair24.com zu übermitteln.
    11. Das Produkt wird an die vom Beförderer vereinbarte Adresse inklusive Entladung geliefert, jedoch ohne es in das Gebäude zu bringen (wenn nicht anders vereinbart). Bei der Bestellungsaufgabe muss der Kunde den Hersteller über alle besonderen Anforderungen und/oder Bedingungen bezüglich Transport und Entladung informieren. Gegebenenfalls vereinbaren der Hersteller und der Kunde im Voraus, dass der Kunde dem Beförderer beim Entladen des Produkts hilft.
    12. Nach Übergabe des Produkts an den Kunden und Unterzeichnung der Lieferdokumente durch den Kunden geht das Risiko einer zufälligen Zerstörung und Beschädigung des Produkts auf den Kunden über.
    13. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt unverzüglich nach Erhalt zu besichtigen und den Hersteller innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Produkts über sichtbare Beschädigungen zu informieren.
    14. Die Produkte müssen in Innenräumen auf eine Weise gelagert und gehandhabt werden, die deren mechanische Beschädigungen ausschließt.
    15. Wenn es dem Beförderer nicht gelingt, das Produkt an den Kunden aus vom Kunden abhängigen Gründen zu übergeben (Kontaktaufnahme mit dem Kunden nicht möglich) oder die Wartezeit für das Entladen wegen des Kunden sich verlängert, hat der Hersteller das Recht, vom Kunden eine zusätzliche Gebühr, gemäß den vom Beförderer angewandten Tarifen eine Wartezeitgebühr oder eine zusätzliche Gebühr für die Lagerung des Produkts gemäß Punkt 11.5 zu verlangen.
  6. PRODUKTMONTAGE
    1. Das Produkt ist nicht für selbständige Montage durch den Kunden vorgesehen. Die Montage des Produkts muss entweder von einem vom Hersteller entsandten oder vom Kunden ausgewählten professionellen und erfahrenen Bauschreiner durchgeführt werden, der zusätzlich zu den erforderlichen Kompetenzen und Werkzeugen vollständige Informationen über die Normen und Anforderungen besitzt, die für die Treppenmontage am Standort des Objekts gelten.
    2. Wenn der Kunde beim Hersteller die Montagedienstleistung des Produkts bestellt, verpflichtet sich der Kunde, sicherzustellen:
      • der Zugang zum Objekt und Parkmöglichkeit für das Fahrzeug des Monteurs ohne zusätzliche Kosten muss gewährleistet sein;
      • am Objekt muss ein sicherer Arbeitsbereich gewährleistet sein;
      • vor der Montage der Treppe muss die gesamte Treppenöffnung geräumt sein;
      • die Fußböden des Objekts, die im Arbeitsbereich sind, müssen zur Vermeidung von Verletzungen abgedeckt sein (wenn die Abdeckung nicht zusammen mit der Montagedienstleistung bestellt wurde). Der Hersteller übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden infolge unbedeckter Fußböden.
      • Am Objekt muss ausreichend Platz für die Lagerung von Werkzeugen und Treppenstücke gewährleistet sein (die Größe des Bereichs wird während der Vermessung vereinbart).
    3. Wenn der Kunde die Selbstmontage gewählt hat, sorgt der Kunde auch selbst für die spätere Entsorgung des Verpackungsmaterials
    4. Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass die endbearbeiteten Wände bei der Montage der Treppe geringfügig Schaden nehmen können. Die Reparatur solcher Beschädigungen gehört nicht zur Montagedienstleistung der Treppe.
    5. Die Leistungen, die nicht in der Bestellbestätigung aufgeführt sind, sind nicht im Standardpaket der Treppenmontage enthalten. Darunter werden die folgenden Arbeiten nicht ausgeführt:
      • Abdeckung der Treppenstufen;
      • Aufräumen des Arbeitsbereichs und Abdeckung der Fußböden;
      • Abdecken der Ecken der Zwischendecke mit einer Leiste;
      • Abdecken der Verbindung der letzten Stufe mit dem Fußboden;
      • Aus- oder Einbau verschiedener Zierleisten.
    6. Bei der Montage der Treppe wird zwischen der Wand und der Treppenkonstruktion ein Abstand von 3 mm gelassen. Wenn die Treppenöffnung nicht rechteckig ist oder die Wände schief sind, kann der tatsächliche Abstand von dem Geplanten abweichen.
    7. Wird die Treppe auf Wunsch des Kunden in unbeheizten und/oder übermäßig feuchten Räumen (Rh über 65%, Temperatur > + 10… 30 ° C, Rh = 25… 65%) oder in Räumen montiert, wo später Bauarbeiten stattfinden, die übermäßige Luftfeuchtigkeit verursachen, wird darüber im Protokoll über die Abnahme der Arbeiten ein jeweiliger Vermerk gemacht und das Produkt verliert die Garantie.
    8. Der Preis der Treppenmontage ist berechnet, dass die Arbeiten in einem Montagedurchgang gemacht werden. Wenn die Arbeiten aufgrund des Objekts nicht in einem Durchgang durchgeführt werden können und ein zusätzlicher erfolgt, wird dem Kunden eine Rechnung für zusätzliche Arbeiten zur Zahlung vorgelegt (aufgrund des Stundensatzes).
    9. Sofern der Kunde im Verlauf der Installierung Mängel und/oder Defekte bei verpackten Erzeugnissen feststellt, die von außen ohne sichtbare Beschädigungen waren (d.h. dass diese bei der Übergabe der verpackten Erzeugnisse nicht festgestellt werden konnten), ist der Kunde sofort nach der Entnahme der Erzeugnisse aus der Verpackung verpflichtet, diese Probleme zu fixieren und mit Fotos zu belegen, bevor die Erzeugnisse installiert werden.
    10. Die ausgeführten Arbeiten werden vom Kunden oder von seinem Vertreter abgenommen, dazu wird auch ein Abnahmeprotokoll über die Arbeiten unterzeichnet. Wenn der Besteller oder sein Vertreter sich bei Beendigung der Arbeiten nicht am Objekt einfinden, gilt das Objekt als abgenommen. Spätere Forderungen wegen der mechanischen Beschädigungen des Produkts oder des Objekts werden nicht akzeptiert.
    11. Bei Mängeln wird im Abnahmeprotokoll ein jeweiliger Vermerk gemacht und die Mängel werden vom Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
  7. QUALITÄTSBEWERTUNG DES PRODUKTS, ZUGELASSENE TOLERANZEN
    1. Die Überprüfung der Funktionalität der Treppe wird durchgeführt, indem man die Treppe auf- und absteigt.
    2. Die sichtbare Qualität der Treppendetails wird durch Sichtprüfung aus einer Entfernung von 2 Metern beurteilt.
    3. Die Qualität wird im Licht einer 60-W-Glühlampe ohne Reflektor bewertet.
    4. Die Schraubenlöcher zur Befestigung der Treppe sind nicht standardisiert und die Positionen hängen von den Möglichkeiten des Objekts ab.
    5. Wenn unter der Treppe Heiz- oder Feuchtigkeitsquellen angebracht sind, haftet der Hersteller nicht für Schäden, die durch die Bewegungen des Holzmaterials der Treppenstücke verursacht werden. Zulässige Abweichungen:
    6. Zulässige Toleranzen:
      • Die Farbe von Naturholz kann sich mit der Zeit ändern;
      • einige Farbvariationen bei gebeizten oder lackierten Details aufgrund unterschiedlicher Holztexturen;
      • Ausführung der erforderlichen Bearbeitungsreparaturen während der Montage, beim Glanzgrad können einige Abweichungen von der werksseitigen Bearbeitung vorkommen. Das Ergebnis wird durch Sichtprüfung aus einer Entfernung von 2 Metern bewertet;
      • durch den Charakter des Naturholzes bedingte Strukturunterschiede sowie kleinere Risse und geringes Geräusch beim Betreten der Stufen infolge von Änderungen der Raumfeuchtigkeit;
      • durch den Charakter des Naturholzes bedingte geringe Risse an den Treppendetails, die breiter als 400 mm sind (Treppenplattformen).
    7. Risse bis zu einer Länge von 30 mm und einer Tiefe von 3 mm an Eichen- und Eschenholzdetails.
    8. Zulässige Toleranzen:
Treppenstück / Typ der AbweichungZulässige Abweichung
Stufenbreite±3 mm
Allgemeine Stufenhöhe±2 mm
Höhe der ersten Stufe± 15 mm
Höhe der letzten Stufe+5 mm     -10 mm
Neigung in Längsrichtung der Stufe5%
Neigung auf der gemessenen Bewegungslinie2 mm
Abweichung der Oberfläche (Unebenheit) bei Messlänge von bis 1000 mm3mm
  1. MELDUNG ÜBER DIE NICHTÜBEREINSTIMMUNG DES PRODUKTS MIT DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN UND BESCHWERDERECHT
    1. Holz ist ein Naturmaterial, das mit unterschiedlichem Muster / Textur und Farbvariationen sein kann. Der Hersteller garantiert nicht, dass ein Produkt zu 100% mit einem anderen identisch ist.
    2. Der Hersteller haftet nicht dafür, wenn die Produkte nicht mit den Vertragsbedingungen übereinstimmen, wenn die Nichtübereinstimmung zu der Zeit vorhanden war, als das Risiko der zufälligen Zerstörung und Beschädigung an den Kunden überging.
    3. Ein als Verbraucher geltender Kunde hat das Recht, bei einem nicht mit den Vertragsbedingungen übereinstimmenden Produkt innerhalb von 2 (zwei) Jahren ab Abnahme der Montagearbeiten, spätestens jedoch innerhalb von 15 (fünfzehn) Tage ab Entdeckung des Mangels am Produkt dem Hersteller eine Beanstandung vorzulegen.
    4. Die Beschwerde reicht über Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler des Produktes.
    5. Die Frist für die Einreichung der Beschwerde beginnt ab Übergabe des Produkts an den Kunden.
    6. Grundlage für die Einreichung der Beschwerde ist die endgültige Bestätigung der Produktbestellung.
    7. Reklamationen sind schriftlich unter der Adresse sales@stair24.com einzureichen.
    8. Die Beschwerde muss auf dem Beschwerdeformular vorgelegt werden, die Sprachwahl je nachdem, in welcher Sprache der Kunde die Bestellbestätigung für das beanstandete Produkt abgeschlossen hat.
    9. Der Hersteller haftet nicht für Produktmängel:
      1. die durch versehentliche oder vorsätzliche Beschädigung des Produkts durch den Kunden verursacht sind;
      2. die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung des Produkts verursacht sind; oder für Mängel, die durch unregelmäßige Verwendung des Produkts entstanden sind; für den normalen physischen Verschleiß des Produkts bei üblichem Gebrauch.
      3. für den normalen physischen Verschleiß des Produkts bei üblichem Gebrauch.
  2. HERSTELLERGARANTIE (GARANTIEBEDINGUNGEN)
    1. Grundlage der Konformitätsgarantie ist der Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Kunden (Bestellbestätigung). Die Garantie erstreckt sich nicht auf die im Vertrag nicht angegebenen Personen und auf einen anderen Standort als der vertraglich bestimmte Lieferort.
    2. Reparaturen, die während der Garantiezeit durchgeführt werden, verlängern die ursprünglich gewährte Garantiezeit nicht. Ein während der Garantiezeit ausgetauschtes oder repariertes Produkt fällt weiterhin unter die Garantiezeit des ursprünglichen Vertrags.
    3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Übergabe des Produkts an den Kunden bzw. bei Verträgen mit Installation mit dem Datum der Abnahme der Installationsarbeiten und beträgt zwei (2) Jahre.
    4. Die Garantie gilt, wenn das Produkt von einem professionellen Bauschreiner unter Verwendung von Arbeitstechniken und Werkzeugen montiert wurde, die nach der guten Baupraxis oder den geltenden Normen und Anforderungen für die Montage dieses Produkts vorgesehen sind.
    5. Im Falle einer Nichtübereinstimmung oder eines Mangels des Produkts muss der Kunde innerhalb von zwei (2) Jahren, spätestens jedoch innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Entdeckung des Mangels, eine schriftliche Reklamation einreichen.
    6. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
      1. wenn die Produktmängel innerhalb der zulässigen Toleranz liegen;
      2. das Produkt wurde in unbeheizten Räumen oder in Räumen verwendet, deren Temperatur nicht ständig zwischen +10…+30 C liegt;
      3. das Produkt wurde in Nichtwohnräumen verwendet (bzw. in Gebäuden mit einer höheren Nutzungsbelastung als ein Privathaushalt).
      4. der Mangel wurde dem Hersteller nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Auftreten des Mangels gemeldet;
      5. Mängel, die durch versehentliche oder vorsätzliche Beschädigung des Produkts nach Abnahme des Produkts durch den Kunden verursacht wurden;
      6. für Mängel, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Wartungsanweisungen für das Produkt verursacht wurden, oder für Mängel, die auf eine unregelmäßige Nutzung des Produkts zurückzuführen sind;
      7. für den normalen physischen Verschleiß des Produkts bei üblichem Gebrauch.
      8. das Produkt wurde in einem Raum montiert, wo die Umgebung für eine kürzere oder längere Zeit entweder übermäßig feucht (Holzfeuchtigkeit steigt über 16%) oder übermäßig trocken (Holzfeuchtigkeit fällt unter 8%) gewesen ist;
      9. das Produkt oder Detail wurde nach der Übergabe des Produkts an den Kunden durch physische äußere Einflüsse (Schlag, Druck, Verschiebung der Stützkonstruktionen, Vibration usw.) beeinflusst;
      10. Beschädigungen infolge der Bewegung des Holzmaterials (Risse, sichtbare Veränderung der Textur), wenn Heiz- oder Feuchtigkeitsquellen (z.B. Fußbodenheizung, Luftbefeuchter usw.) unter der Treppe angebracht sind;
      11. Mängel, die durch Lagerung oder Verwendung der Produkte unter den dazu nicht vorgesehenen Umgebungsbedingungen verursacht wurden (Wasser, Temperatur, hohe Luftfeuchtigkeit, Staub, zufällige Schläge, mechanische Einflüsse, teilweise Sonneneinstrahlung auf die Details);
      12. mit der Montage verbundene Mängel, wenn das Produkt nicht vom Hersteller oder seinem Vertreter montiert wurde.
    7. das beworbene Produkt oder Teil in unsachgemäßer Weise behandelt wurde, z. B. mit einer ätzenden Substanz gereinigt wurde, ein Klebeband verwendet wurde, welches Spuren auf der Oberfläche hinterlassen hat, die Oberfläche geschliffen oder gefräst wurde, usw.
    8. Das reklamierte Produkt oder Detail ist länger als sechs (6) Wochen mit Klebeband oder Stufenabdeckung abgedeckt, die vom Hersteller geliefert oder installiert wurden.
    9. Das reklamierte Produkt oder Detail ist mit Klebeband, Stufenabdeckung oder einem anderen Nicht-Treppenprodukt abgedeckt, das nicht vom Hersteller geliefert wurde.
    10. Die Beschwerde des Kunden wird nicht im Rahmen der Garantie bearbeitet, wenn der Hersteller nachweist, dass die Mängel des Produkts durch Verschulden des Kunden entstanden sind.
    11. Die Aru Grupp AS hat keine Bezahlung im Umfang von 100% für eingereichte Auftragsbestätigungen oder Rechnungen erhalten.
    12. Der Hersteller ist verpflichtet, um die Ursachen des am Produkt vorkommenden Mangels herauszufinden, auf Anforderung des Kunden eine Sachverständigenprüfung durchzuführen oder gegebenenfalls eine unabhängige Sachverständigenprüfung zu bestellen – die Sachverständigenprüfung wird in der Regel vom Hersteller oder einem vom Hersteller ausgewählten Sachverständigen durchgeführt. Wenn die Sachverständigenprüfung ergibt, dass das Produkt in Ordnung ist oder der Mangel nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt ist, trägt der Kunde die Kosten der Sachverständigenprüfung.
    13. Die Kosten, die durch die Lösung eines ohne Grund erhobenen Garantiefalls entstehen (darunter in Fällen, in denen der Mangel nicht vom Hersteller verursacht wurde oder die Garantiebedingungen des Produkts verletzt wurden) trägt der Kunde. In diesem Fall hat der Hersteller das Recht, dem Kunden eine Rechnung für die vom Hersteller selbst oder von einem Dritten bestellten ausgeführten Arbeiten gemäß der gültigen Preisliste des Auftragnehmers vorzulegen.
    14. Wenn es sich um einen Garantiefall seitens des Herstellers handelt und wenn die Reparatur des Produkts sich als unmöglich erweist oder dessen Produktion eingestellt wurde, behält sich der Hersteller das Recht vor, das Produkt durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen.
  3. HAFTUNG DES HERSTELLERS UND DES KUNDEN
    1. Wenn wegen der schuldhaften Tätigkeit oder Untätigkeit des Herstellers dem Kunden Schaden entsteht, haftet der Hersteller für den dem Kunden entstandenen direkten Sachschaden höchstens im Umfang, der mit dem Vertragspreis gleich ist.
    2. Bei verspäteter Lieferung infolge des Verschuldens des Herstellers hat der Kunde das Recht, vom Hersteller eine Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes vom Vertragspreis für jeden verzögerten Tag entspricht.
    3. Die Haftung des Herstellers bei Nichtübereinstimmung der Produkte und Arbeiten umfasst nur die Reparatur oder das Ersetzen der mangelhaften Produkte und Arbeiten. In keinem Fall haftet der Hersteller für Kosten oder Schäden (darunter Kosten oder Schäden, die Dritten entstanden sind), die mit der Reparatur oder dem Ersetzen des mangelhaften Produkts oder Arbeiten einhergehen. Bei Vertragsverletzung wird weder der indirekte Schaden (darunter der entgangene Gewinn) noch der immaterielle Schaden erstattet, der einer Partei entstehen kann.
    4. Die Parteien werden von der Haftung befreit, wenn sich die Erfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt (Force Majeure) als unmöglich erweist. Die Partei, die Kenntnis von dem Auftreten höherer Gewalt erlangt hat, ist verpflichtet, die andere Partei darüber unverzüglich zu informieren. Die Erfüllung des Vertrags wird um die Dauer der Zeit der höheren Gewalt verschoben. Wenn eine Partei länger als 90 Tage der höheren Gewalt ausgesetzt ist, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei und ohne Ersatz für etwaige Schäden zu kündigen.
    5. Wenn der Kunde das Produkt nicht innerhalb der in der Bestellbestätigung angegebenen Frist abnimmt, hat der Hersteller das Recht, vom Kunden für die Aufbewahrung des Produkts auf dem Lager des Herstellers eine Lagergebühr von 0,5% des Produktpreises pro Tag zu verlangen.
    6. Wenn der Kunde den endgültigen Betrag für das Produkt nicht innerhalb der in der Bestellbestätigung angegebenen Frist bezahlt, hat der Hersteller das Recht, nach Ablauf von fünfzehn (15) Kalendertagen ab der Zahlungsfrist vom Vertrag ausnahmsweise zurückzutreten. Im Falle des ausnahmsweisen Rücktritts vom Vertrag in dem in Punkt 11 genannten Fall bleibt die vom Kunden gezahlte Vorauszahlung als Vertragsstrafe dem Hersteller und der Hersteller hat zusätzlich das Recht, nach Rücktritt vom Vertrag das vom Kunden bestellte Produkt zu verwerten, ohne den Kunden um Abstimmung zu fragen. Wenn die Verwertungskosten des Produkts die in diesem Punkt genannte Vertragsstrafe übersteigen, hat der Hersteller zusätzlich das Recht, vom Kunden die Erstattung der im Laufe der Verwertung entstandenen Kosten zu verlangen.
    7. Wenn es nicht gelungen ist, das Produkt innerhalb von 6(sechs) Monaten nach Eintreffen der Lieferzeit aus den vom Hersteller unabhängigen Gründen an den Kunden zu übergeben, hat der Hersteller das Recht, vom Vertrag ausnahmsweise zurückzutreten. Im Falle des ausnahmsweisen Rücktritts vom Vertrag in dem in diesem Punkt genannten Fall bleibt die vom Kunden gezahlte Vorauszahlung als Vertragsstrafe dem Hersteller und der Hersteller hat zusätzlich das Recht, nach Rücktritt vom Vertrag das vom Kunden bestellte Produkt zu verwerten, ohne den Kunden um Abstimmung zu fragen. Wenn die Verwertungskosten des Produkts die in diesem Punkt genannte Vertragsstrafe übersteigen, hat der Hersteller zusätzlich das Recht, vom Kunden die Erstattung der im Laufe der Verwertung entstandenen Kosten zu verlangen. Der Teil des Kaufpreises, der die Vertragsstrafe übersteigt, wird an den Kunden zurückerstattet.
    8. Der Hersteller hat das Recht, Zinsforderungen, Lagergebühr und Schadenersatzansprüche mit den vom Kunden gezahlten Beträgen zu verrechnen.
  4. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
    1. Wenn der Kunde Beanstandungen bezüglich des Produkts oder der Dienstleistung hat, müssen diese an die E-Mail-Adresse sales@stair24.com gesendet oder die Telefonnummer +372 3295 714 angerufen werden.
    2. Wenn der Kunde und der Hersteller die Streitigkeit nicht einvernehmlich lösen können, kann der Kunde sich an den Ausschuss für Verbraucherstreitigkeiten https://www.ttja.ee oder an das Landgericht Viru wenden. Bei Beilegung von Streitigkeiten wird aus den in Estland geltenden Rechtsvorschriften ausgegangen.
  5.  PFLICHTCHARAKTER UND VERBINDLICHKEIT DER BESTELLBEDINGUNGEN
    1. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit den Bestellbedingungen vor dem Abschließen des Geschäfts vertraut zu machen.
    2. Durch Ankreuzen des jeweiligen Fensters „Ich stimme den Bestellbedingungen zu bei Bestellungsaufgabe bestätigt der Kunde, dass er sich mit den Bestellbedingungen vertraut gemacht hat, den Inhalt verstanden hat, mit den Bedingungen einverstanden ist und unter diesen Bedingungen ein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller eingehen möchte.
    3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den in den Bedingungen und den in anderen Vereinbarungen enthaltenen Bestimmungen haben die anderen Vereinbarungen Vorrang.

Die vorliegenden Bestellbedingungen gelten ab dem 28.04.2021.